Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe

(Stand: Mai 2018)

Teil I. Allgemeine Bedingungen

Ziffer 1. Allgemeines
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Produkte oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

1.3 Kunden sind Käufer (Agenturkunden) und/oder Mieter (Eventmodulvemietung).

Ziffer 2. Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen
2.1 Mitarbeiter der Fa. Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe, soweit es sich nicht um den Inhaber und seiner Ehegattin handelt, haben keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen und sind nicht zur Entgegennahme schriftlicher Angebote befugt. Sie sind insbesondere nicht befugt verbindliche Zusagen oder Zusicherungen über den Vertragsgegenstand oder Liefertermine abzugeben. Der Auftragsabschluss wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Sämtliche Vereinbarungen dieses Vertrages sind in den schriftlichen Vertragsurkunden niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.2 Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend. Der Kunde ist an seine Vertragsangebote 14 Tage gebunden.

Ziffer 3. Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits
Die Nutzung der Eventmodule erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (Fahrfehler/Nutzungsfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Wir haften folglich ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln:

3.1 Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

3.2 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.

3.3 Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.

3.4 Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

3.5 Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt diese Ziffer 3 entsprechend.

3.6 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3.7 Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.

Ziffer 4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig.

4.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir auch zum Widerruf etwa vereinbarter Rabatte, Skonti und sonstiger Vergünstigungen befugt. Wir sind berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.

4.3 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.

4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

4.6 Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets als vorbehaltlich der Einlösung (zahlungshalber, nicht an Erfüllungs statt); sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wechsel werden unter Belastung des uns bei der Weitergabe berechneten Diskonts, der Stempelsteuer und Bankgebühren, ggf. Einzugsspesen angerechnet.

4.7 Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

Ziffer 5. Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache und Beweislastverteilung
5.1 Leistungsort ist die in dem Vertragsformular genannte Betriebsstätte der Fa. Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe in 47647 Kerken.

5.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde auch Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

5.3 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

5.4 Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.

Ziffer 6. Geheimhaltung
Die Fa. Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.

Ziffer 7. Datenspeicherung
Die Fa. Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

Ziffer 8. Sicherheitshinweis
Um die Sicherheit zu gewährleisten ist das Konsumieren von Spirituosen (hochprozentiger Alkohol) auf dem Modul "TeamBike-XXL" untersagt. Bei Ausfallerscheinungen des Kunden durch überhöhten Alkoholkonsums, wird die Tour durch den Fahrer sofort abgebrochen. Die Kosten für den Rücktransport des Moduls sind durch den Kunden zu tragen.

Ziffer 9. Salvatorische Klausel, Schriftformklausel
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.

9.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.


Teil II. Besondere Bedingungen für Mietverträge mit Kunden

Ziffer 1. Vertragsverhältnis
Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Kunden als Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter.

Ziffer 2. Mietpreis, Mietdauer und Zahlungsweise
2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

2.2 Die berechenbare Mietdauer beginnt mit dem Tag der Buchung/Lieferung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung, mit dem vereinbarten Ende der Miete. Bei Nichterscheinung zum Buchungtermin oder bei vorzeitiger Rückgabe eines Moduls hat die Fa. Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe (Vermieter) Anspruch auf den vereinbarten Mietzins. Bei Überschreitung des vereinbarten Buchungstermins ist bis zur tatsächlichen Beendigung der Nutzung zusätzlich der vertraglich vereinbarte Mietzins pro Tag, entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum zu bezahlen. Weitgehende Schadensersatzansprüche der Fa. Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe bleiben hiervon unberührt.

2.3 Die Zahlung ist nach Abschluss der Mietvertrages komplett im voraus zu leisten.

Ziffer 3. Pflichten des Mieters
3.1 Obhutspflicht. Der Mieter hat das Modul sorgsam zu behandeln. Er hat dabei technische Vorschriften und Betriebsanleitungen zu befolgen. Das Modul wird dem Mieter gereinigt und trocken übergeben. Es ist vom Mieter im gleichen Zustand wieder zurückzugeben. Ansonsten erfolgt die Berechnung einer Reinigung und Trocknung des Moduls zu 40,- EUR pro Stunde.

3.2 Fahrzeugführungsberechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist nur der Mieter und aufgeführte Personen, soweit diese die Mindestanforderung erfüllen. Bei dem Modul "Teambike XXL" wird der Fahrzeugführer vom Vermieter gestellt. Bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritten haftet der Mieter in jedem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch diese und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln.

3.3 Sondergenehmigung & Fahrerlaubnis: Eine Rückerstattung der Mietkosten bei Erteilung eines Fahrverbotes durch die zustandigen Behörden am Tag der Veranstaltung schließen wir aus. Wir als Vermieter stellen lediglich die Module "TeamBike" oder "TeamBike-XXL" für eine private Veranstaltung gegen Entgelt zur Verfügung. Wir sind nicht zuständig für das Einholen einer Fahrerlaubnis oder einer Sondergenehmigung am Ort und Tag der Veranstaltung.

3.4 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, die Fa. Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe unverzüglich über den Schaden zu informieren. Es ist ein Protokoll mit den Namen und Telefonnummern der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen. Ist es zu Personenschäden gekommen, so ist die Polizei zu informieren. Die Unfallaufnahme der Polizei, bzw. die Ablehnungsbestätigung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vorzulegen.

3.5 Das Fahren & Lenken des Mietgegenstandes "TeamBike" oder "TeamBike-XXL" unter Alkoholeinfluss oder sonstiger Drogen ist nicht genehmigt.

Ziffer 4. Haftung des Mieters
4.1 Bei nicht sachgerechtem Verhalten des Mieters und / oder dessen Begleiter, insbesondere bei übermäßigen Ausfallerscheinungen, Vandalismus oder sonstigem störenden Verhalten, wird die Fahrt sofort beendet bzw. gar nicht erst gestartet. Für dadurch entstehende zusätzliche Transportkosten, Reparaturkosten, Reinigungskosten haftet alleine der Mieter. Wir behalten uns vor als Vermieter etwaige Schadensersatzansprüche durch den nachfolgend entstehenden Ausfall des Moduls (speziell "TeamBike" und "TeamBike-XXL") geltend zu machen.

4.2 Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt zu erstatten
c) Bergungs-und Rückführungskosten
d) Gutachterkosten
e) Wertminderung (technisch & merkantil)
f) den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die  Wiederbeschaffungsdauer
g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter

4.3 Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht-und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Vermieter. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.

Ziffer 5. Pflichten des Vermieters
5.1 Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht der Vermieter, ein Ersatz zu stellen. Kann der Ersatz nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ist nicht zulässig.

5.2 Der Vermieter haftet für einen Schaden des Mieters ausschließlich gemäß Teil I Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Bergmann Marketing & Event, Uwe Grothe

5.3 Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die während der Nutzung verloren gehen oder bei Rückgabe des Moduls zurückgelassen werden.

Ziffer 6. Eventmodulrückgabe
6.1 Das Modul ist zu dem im Mietvertrag vorgesehenen Datum dem Vermieter zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabetermin mindestens 24 Stunden vor Ablauf telefonisch oder schriftlich verlängert wurde. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 1 Stunde überschritten, so kann eine Gebühr von 1/2 Tagesmietsatz vom Vermieter veranschlagt werden.

6.2 Das Modul ist gereinigt und trocken zurückzugeben. Bei einem Verstoß gegen diesen Punkt fallen Kosten für Reinigung und Trocknung in Höhe von 40,- EUR pro Stunde an.

6.3 Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, falls aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird; insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafte Bonität, schwerwiegende Unzuverlässigkeit und Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.


Teil III. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.: Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Bergmann Marketing & Event,
Uwe Grothe

Ringstraße 2
47647 Kerken

Telefon: 0 28 33 / 188 9904
Telefax: 0 28 33 / 188 9967

Mail: sales@bergmann-marketing.de
Web: http://www.bergmann-marketing.de

Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB  nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z.B.: Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Bei Fragen bezüglich des Widerufsrechts stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: sales@bergmann-marketing.de

Ende der Widerufsbelehrung